Gutachten

Gutachten zu erstellen ist unsere Hauptaufgabe.

Es spielt prinzipiell für uns keine Rolle, ob es sich dabei um ein Privat- oder Gerichtsgutachten handelt.

Allerdings ist es bei einem Privatgutachten durchaus möglich, die Form des Gutachtens in mündlicher oder auch in kurzer sowie ausführlicher schriftlicher Ausführung zu wählen. Ausschlaggebend ist hier der Wunsch des Kunden.

Gerichtliche Gutachten werden in aller Regel schriftlich erstellt.

Das Privatgutachten wird in der Regel das Gerichtsgutachten nicht ersetzen, gilt in jedem Fall aber als Parteivortrag, somit als Beweis.

 

Zur Entscheidung zur Erstellung eines Gutachtens sollten folgende Stichpnkte bedacht, bzw. besprochen werden (Checkliste):


 

  • Ist der Sachverständige für dem Sachverhalt vereidigt?
  • Sind ggf. mehrer Gutachter erforderlich?
  • Soll Mithilfe des Gutachtens ein Mangel belegt werden?
  • Dient das Gutachten als Bauabnahme?
  • Dient das Gutachten der Rechnungsprüfung?
  • Sollen mehrer Auftraggeber involviert werden/ Gemeinschartsgutachten?
  • Soll ein Schiedsgutachten erstellt werden?
  • Soll ein Wertgutachten erstellt werden?

     

    Kontakt:

    Udo Oliv

    Am Damm 1

    58332 Schwelm


    Tel.  02336/8199454

            02336/15215

    Fax. 02336/16624

    u.oliv-schwelm@t-online.de